BRANDSCHUTZ

Setzen Sie auf unser Know-how und unsere Kenntnisse der rechtlichen Normen

Der vorbeugende Brandschutz ist einer der existenziellsten Sicherheitsbereiche. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber für viele Gebäudetypen und Nutzungsformen eine ganze Reihe von Auflagen und Richtlinien zur Gewährleistung der Sicherheit vor Bränden vor. Als beim Innenministerium eingetragener Brandschutzexperte und eingetragener Gerichtssachverständiger beim Landgericht Bozen steht Ihnen mit dem Studio Thaler ein qualifiziertes Unternehmen in allen Belangen des Brandschutzes zur Seite. Wir erstellen Brandschutzkonzepte und realisieren Brandschutzprojekte für die Industrie, für Handwerk und Gastgewerbe. Nutzen Sie unsere vieljährige Erfahrung in der Brandschutzplanung, damit Ihr Gebäude alle behördlichen Vorgaben erfüllt, Ihr Unternehmen sicher arbeiten kann und Ihre Mitarbeiter vor Brandgefahr geschützt sind.

Wir erstellen für Sie ein genehmigungsfähiges Brandschutzkonzept

Umfassende Brandschutzplanung erfordert als Basis ein Brandschutzkonzept, das alle Erfordernisse Ihres Gebäudes einkalkuliert. In Abhängigkeit von der architektonischen und baulichen Beschaffenheit, seiner Nutzung sowie der Bewohner, Mitarbeiter oder Besucher ergibt sich ein spezifisches Gefahrenpotenzial, das wir ermitteln und dem wir planerisch gegensteuern können. Weiterhin achten wir darauf, welche Normen, Bauverordnungen und gesetzlichen Vorschriften unbedingt zu beachten sind, ob es konkrete Sicherheitsauflagen gibt, die Ihr Gebäude betreffen oder ob alle Gegebenheiten vor Ort im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes  zulässig sind. Die strikte Einhaltung spezieller Verordnungen bei der Brandschutzplanung gewährleistet, dass das von uns erstellte Brandschutzkonzept bei den Behörden genehmigungsfähig ist und keine kostenintensiven Nachbesserungen erforderlich sind.

Insofern ist es sinnvoll, uns bei der Planung eines Neu- oder Umbaus möglichst früh hinzuzuziehen. Wir sorgen als Brandschutzplaner dafür, dass nicht nur sämtliche Richtlinien umgesetzt werden, sondern auch für die wirtschaftlichste und effizienteste Lösung. Die auf dem Brandschutzkonzept basierenden Maßnahmen begleiten wir bis zur Fertigstellung. Wir leisten damit Brandschutzplanung mit Bauleitung der überwachungspflichtigen Tätigkeiten entsprechend DPR 151/08. So können Sie sicher sein, dass sich Planung und technische Realisierung stets im Einklang mit Ihren Vorstellungen und dem des Gesetzgebers befinden.

 


Beispiel für Brandschutzkonzept

Auf unseren Brandschutznachweis können Sie bauen

Sie planen ein Bauvorhaben? Das Baurecht fordert für eine ganze Reihe von Gebäuden die Einreichung eines Brandschutznachweises bei den zuständigen Behörden. Ein solcher Brandschutznachweis ist der Beleg für die Erfüllung aller rechtlichen Belange hinsichtlich des Brandschutzes und für die Genehmigung eines Bauvorhabens ausschlaggebend. Als Teil des Brandschutzkonzepts dokumentiert der Brandschutznachweis im Einzelnen die Brandschutzmaßnahmen in schriftlicher und grafischer Form. Studio Thaler erstellt für Sie einen genehmigungsfähigen Brandschutznachweis mit allen dafür vorgesehenen Dokumentationen, wie Sie für Ihr Bauprojekt verpflichtend sind. Der Erarbeitung dieses Nachweises geht eine intensive Analyse voraus an deren Ende die Übereinstimmung von behördlichen Auflagen und Ihren Bauzielen steht sowie deren aussagekräftiger Beleg. Darüber hinaus treten wir als Gutachter auf und beurteilen Brandschutznachweise im Rahmen unserer gutachterlichen Leistungen.

Nutzen Sie unsere in jeder Hinsicht korrekten Evakuierungspläne

Für viele Arbeitsstätten und sonstige Gebäude sind Evakuierungspläne vorgeschrieben. Auch hier gelten Auflagen zur korrekten Darstellung und Bildlichkeit, mit denen wir bestens vertraut sind. Beim Erstellen von Evakuierungsplänen steht im Mittelpunkt der Brandfall, seine möglichen Auswirkungen und wie Hausbewohner, Mitarbeiter, Gäste und Besucher schnell, ungefährdet und effizient in Sicherheit gebracht werden. So zeigen Evakuierungspläne grafisch und textlich eingängig die in Frage kommenden Fluchtwege, die Position von Feuerlöscheinrichtungen und Orte der Ersten Hilfe sowie Sammelpunkte. Hierzu ist ein bestimmtes schematisches Raster vorgesehen. Lesbarkeit, Klarheit und visuelle Prägnanz sind Hauptmerkmale der von uns erarbeiteten Evakuierungspläne. Sollte bereits ein Evakuierungsplan vorliegen, besteht auch dann Handlungsbedarf durch ein qualifiziertes Unternehmen, wenn etwa dessen Stand nicht mehr aktuell ist, der korrekte Aushang in Zweifel steht oder inzwischen Mehrsprachigkeit für ausländische Gäste gewährleistet sein muss.

 

  
Beispiel Evakuierungsplan

Als Brandschutzbeauftrager entlasten wir Ihren Betrieb

Arbeitsplätze, so sieht es das Gesetz vor, verlangen einen Brandschutzbeauftragten. Aber auch andere Gebäudetypen machen vielfach den Einsatz eines Brandschutzbeauftragten erforderlich, wenn mit ihrem Betrieb große Verantwortung unter brandschutztechnischen Gesichtspunkten verbunden ist. Ein Brandschutzbeauftragter kümmert sich um die Einhaltung und Umsetzung von Vorschriften, informiert über Gesetzesänderungen, schult Mitarbeiter, dokumentiert Brandschutzmängel und vieles mehr. Wir stehen Ihnen als versierter Brandschutzbeauftragter zur Verfügung und halten Ihnen brandschutztechnisch den Rücken frei.

Sie benötigen Unterstützung in allen Belangen des Brandschutzes? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!